Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - L 5 KR 431/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jusmedicus.de (Kurzinformation)
Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten über die Direktbelieferung von Blutzuckermessgeräten und Teststreifen sind zulässig
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 13.06.2013 - S 17 KR 597/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - L 5 KR 431/13 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - L 5 KR 431/13
Vielmehr ist bei Sachverhalten der vorliegenden Art daran festzuhalten, dass sich die Vertragsschlusskompetenz der Krankenkassen nach § 53 Abs. 1 SGB X bestimmt und sich Krankenkassen zur Durchsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots grundsätzlich sämtlicher Mittel des Verwaltungshandelns - insbesondere auch des Abschlusses von öffentlich-rechtlichen Verträgen - bedienen dürfen (BVerfG, Beschluss v. 13.09.2005 - 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196).Zu berücksichtigen ist ferner, dass trotz möglicherweise für Apotheken zu erwartender negativer Absatzentwicklungen bei Blutzuckerteststreifen aufgrund der von der Antragsgegnerin erzielten geringeren Abgabepreise wiederum positive Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung - nach der Rechtsprechung des BVerfG ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut (BVerfG, Beschluss v. 13.09.2005 - 2 BvF 2/03, BVerfGE 114, 196, Rn. 239) - zu erwarten sind.
- BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05
Geltendmachung der Abmahnkosten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - L 5 KR 431/13
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass in mit Verfahren der vorliegenden Art strukturell vergleichbaren zivilrechtlichen Wettbewerbsprozessen die vorherige "Abmahnung" keine Voraussetzung für die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen ist, sondern lediglich dazu dient, dem Antragsgegner Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu überdenken und ggf. die Kostenfolge des § 93 ZPO zu vermeiden (vgl. BGH, Beschluss v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, juris Rn. 12). - Drs-Bund, 18.10.2005 - BT-Drs 16/12
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - L 5 KR 431/13
Durch diese Erweiterung soll allein ausgeschlossen werden, dass finanzielle Vorteile im Zusammenhang mit der Versorgung von Versicherten auch bei der Verordnung von Arzneimitteln ohne Wissen und Beteiligung der Krankenkassen gewährt werden (RegEntw. BT-Drucks 16/12&8201;256 S. 65).
- LSG Bayern, 21.06.2016 - L 15 SF 39/14
Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Erinnerungsverfahren
Am 25.11.2013 bzw. 04.12.2013 beantragte der Beschwerdegegner, seine Vergütung für die Eilrechtsschutzverfahren Az.: S 11 KR 505/13 ER sowie L 5 KR 431/13 B ER festzusetzen und setzte dabei eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3102 VV RVG in Höhe von 550, 00 EUR und eine Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3204 VV RVG in Höhe von 370, 00 EUR an. - LSG Sachsen, 29.10.2015 - L 1 KR 37/15
Abänderung einzelner Vereinbarungen eines Versorgungsvertrages
§ 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist aber zu entnehmen, dass es sich bei Blutzuckerteststreifen leistungsrechtlich nicht um Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V handelt (siehe nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2013 - L 5 KR 431/13 B ER - juris Rn. 41, und Sächsisches LSG…, Urteil vom 24. August 2011 - L 1 KR 74/09 - juris Rn. 26;… nach wie vor anderer Auffassung wohl nur Flint in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2012, § 31 Rn. 68).